Namentliche Meldepflicht (d. h. Name, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten) an das zuständige Gesundheitsamt ist, sofern der direkte (Erregernachweis) oder der indirekte (Antikörper) Nachweis auf eine akute Infektion hinweisen, gesetzlich vorgeschrieben (Paragraph 7, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes).
Präanalytik-Hinweis:
- Bestätigungsdiagnostik: Bei einem positiven anti-HCV Befund erfolgt unmittelbar anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HCV-RNA-Bestimmung mittels qualitativer PCR aus Serum.
- Für die Hepatitis C (HCV)-Viruslastbestimmung wird ein großes EDTA-Röhrchen benötigt (7, 5 ml).