Namentliche Meldepflicht (d. h. Name, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten) an das zuständige Gesundheitsamt ist, sofern der direkte (Erregernachweis) oder der indirekte (Antikörper) Nachweis auf eine akute Infektion hinweisen, gesetzlich vorgeschrieben (§ 7 (1) IfSG).
Präanalytik-Hinweis:
- Bestätigungsdiagnostik: Bei einem positiven HBs-Antigen Befund erfolgt unmittelbar anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung mittels qualitativer PCR aus Serum.
- Für die Hepatitis B (HBV)-Viruslastbestimmung wird ein großes EDTA-Röhrchen benötigt (7, 5 ml).