Antikörper der IgG- und IgM-Klasse treten sehr früh auf und sind bei 50% der Patienten bereits zu Beginn der zerebralen Symptomatik im Liquor und im Serum nachweisbar. Namentliche Meldepflicht (d. h. Name, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten) an das zuständige Gesundheitsamt ist, sofern der direkte (Erregernachweis) oder der indirekte (Antikörper) Nachweis auf eine akute Infektion hinweisen, gesetzlich vorgeschrieben (Paragraph 7, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes).
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