Krankenhaushygienische Beratungsleistung durch FA für Hygiene und Umweltmedizin.
Erklärung
Beratungsleistungen werden einzelfallbezogen oder vertraglich geregelt erbracht. Leistungsbezieher sind Krankenhäuser, ambulante OP-Zentren und (operierende) Arztpraxen. Beratungen erfolgen zu allen Teilbereichen der Krankenhaushygiene inklusive Bauhygiene. Grundlagen der Beratung sind die jeweils einschlägigen Normen, Richtlinien und Gesetzeswerke. Je nach Einrichtung ist eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker gesetzlich vorgeschrieben (NRW: Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 HygMedVO).
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