Am 01. April 2018 ist wie angekündigt nach Beschluss des Bewertungsausschusses der KBV und des GKV-Spitzenverbandes die neue Laborreform in Kraft getreten. Durch den Wegfall des klassischen Laborbudgets, die neue Systematik bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus und Neuerungen bei den Ausnahmekennziffern ergeben sich für niedergelassene Ärzte Veränderungen.
In welcher Form sich diese Neuerungen für Ihre Praxis auswirken, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sollten Sie Fragen zur Reform haben oder eine individuelle Beratung wünschen, hilft Ihnen unser Außendienst gerne weiter.
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