Das Eurofins Medizinische Labor Gelsenkirchen nimmt ab dem 01. August 2019 als laborärztlicher Partner der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an dem Versorgungsprogramm „Hallo Baby“ teil. Das Programms der KBV zielt seit dem 01. Juli 2019 auf die Vermeidung von Frühgeburten ab. Zusammen mit dem Berufsverband der Frauenärzte e.V., dem Berufsverband deutscher Laborärzte e.V. und den Vertragsarbeitsgemeinschaften der BKKen wurde ein Rahmenvertrag nach § 140a SGB V vereinbart, der den Versorgungsauftrag sowie die Vergütung für teilnehmende Gynäkologen regelt.Ziel dieses Vertrages ist es, die Frühgeburtenrate durch umfassende ambulante Vorsorgemaßnahmen zu minimieren und dadurch die Versorgung der Schwangeren zu verbessern.
Die Leistungen von „Hallo Baby“ beinhalten unter anderem einen Toxoplasmose-Suchtest sowie eine Risikoaufklärung mit ärztlichem Gespräch direkt bei Schwangerschaftsfeststellung, ein Infektionsscreening, das in der 13. bis zur 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, einen anogenitalen Abstrich zum Nachweis von Streptokokken B sowie eine Risikoaufklärung in der der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche sowie weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Schwangerschaft und Geburt.Teilnehmen am Programm können Gynäkologen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, die zur Durchführung der oben stehenden Untersuchungen berechtigt sind und sich unter Anerkennung der Bedingungen dieses Vertrages eingeschrieben haben.Die Leistungen (Beratung und Diagnostik) nach dieser Vereinbarung werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Falls Sie Fragen zum Versorgungsprogramm „Hallo Baby“ oder den teilnehmenden Krankenkassen haben, hilft Ihnen unser Außendienst gerne weiter.
Die Leistungen von „Hallo Baby“ beinhalten unter anderem einen Toxoplasmose-Suchtest sowie eine Risikoaufklärung mit ärztlichem Gespräch direkt bei Schwangerschaftsfeststellung, ein Infektionsscreening, das in der 13. bis zur 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, einen anogenitalen Abstrich zum Nachweis von Streptokokken B sowie eine Risikoaufklärung in der der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche sowie weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Schwangerschaft und Geburt.Teilnehmen am Programm können Gynäkologen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, die zur Durchführung der oben stehenden Untersuchungen berechtigt sind und sich unter Anerkennung der Bedingungen dieses Vertrages eingeschrieben haben.Die Leistungen (Beratung und Diagnostik) nach dieser Vereinbarung werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Falls Sie Fragen zum Versorgungsprogramm „Hallo Baby“ oder den teilnehmenden Krankenkassen haben, hilft Ihnen unser Außendienst gerne weiter.