Extrabudgetäre Vergütung aller COVID-19-Leistungen
Seit dem ersten Februar werden alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, in voller Höhe extrabudgetär bezahlt. Diese Fälle müssen mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden. Gleiches gilt, wenn der Patient über die Terminservicestelle (Patientenservice 116117) vermittelt wurde.
Seit dem ersten Februar werden alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, in voller Höhe extrabudgetär bezahlt. Diese Fälle müssen mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden. Gleiches gilt, wenn der Patient über die Terminservicestelle (Patientenservice 116117) vermittelt wurde.