Zum 01. Juli 2018 werden gemäß dem gemeinsamen Beschluss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband neue labordiagnostische Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Wir möchten Sie deshalb insbesondere auf die Aufnahme von Procalcitonin (PCT) in den EBM unter der GOP 32459 aufmerksam machen. Bei Veranlassung von PCT-Diagnostik können Sie ab dem 01. Juli 2018 die Ausnahmekennziffer 32004 notieren, die in dem EBM unter Abschnitt 32.1 aufgenommen wird.
Sollten Sie Fragen zum Setzen der Ausnahmekennziffer oder der Aufnahme von Procalcitonin in den EBM haben, hilft Ihnen unser Außendienst gerne unter 01 73/54 44 478 (Andrea Hövelmann) bzw. 01 73/53 01 755 (Silvia Gruda) weiter.
Wir möchten Sie deshalb insbesondere auf die Aufnahme von Procalcitonin (PCT) in den EBM unter der GOP 32459 aufmerksam machen. Bei Veranlassung von PCT-Diagnostik können Sie ab dem 01. Juli 2018 die Ausnahmekennziffer 32004 notieren, die in dem EBM unter Abschnitt 32.1 aufgenommen wird.
Sollten Sie Fragen zum Setzen der Ausnahmekennziffer oder der Aufnahme von Procalcitonin in den EBM haben, hilft Ihnen unser Außendienst gerne unter 01 73/54 44 478 (Andrea Hövelmann) bzw. 01 73/53 01 755 (Silvia Gruda) weiter.