Ab dem 01.07.2021 wird bei jeder Rhesusfaktor-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die genotypische Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors aus mütterlichem Blut als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. Eurofins GeLaMed bietet diese Testung fortan auch an.
Die Häufigkeit Rhesus-negativer Feten beträgt bei Rhesus-negativen Europäerinnen ca. 40 %, die Häufigkeit Rhesus-positiver Feten entsprechend ca. 60 %. Das hat zur Folge, dass durch die nicht-invasive fetale Testung auf RhD die Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe in etwa 40 % dieser Schwangerschaften entfallen kann.
Die Testung ist ab SSW 11+0 möglich. Optimal findet die Testung ab SSW 19+0 statt.
Über die RhD-Status-Untersuchung
Der Hauptgrund für die RhD-Status-Untersuchung liegt darin, dass bei Rhesus-negativen Feten eine Rhesus-Prophylaxe in der 28. – 30. SSW entfallen kann. Dieses Vorgehen entspricht der Richtlinie Hämotherapie Kapitel 4.12.1.5: „Eine Anti-D-Prophylaxe bei der Schwangeren ist nicht notwendig, wenn der Fetus mit einem validierten Verfahren RhD-negativ bestimmt wurde. Nach der Geburt ist das Merkmal RhD, vorzugsweise aus Nabelschnurblut, zu bestimmen.“Die Häufigkeit Rhesus-negativer Feten beträgt bei Rhesus-negativen Europäerinnen ca. 40 %, die Häufigkeit Rhesus-positiver Feten entsprechend ca. 60 %. Das hat zur Folge, dass durch die nicht-invasive fetale Testung auf RhD die Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe in etwa 40 % dieser Schwangerschaften entfallen kann.
Die Testung ist ab SSW 11+0 möglich. Optimal findet die Testung ab SSW 19+0 statt.